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1. Grundschule
Die Jungen und Mädchen starten ihre Schullaufbahn in der Grundschule. Sie
umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Hier vermitteln die Lehrerinnen und
Lehrer den Kindern Grundkenntnisse und -fertigkeiten. Gleichzeitig
unterstützen die Lehrkräfte die Schulanfängerinnen und Schulanfänger bei der
Entwicklung ihrer geistigen, körperlichen, sozialen und kommunikativen
Fähigkeiten. Das selbstständige Denken, Lernen, Handeln und Arbeiten sowie
soziale Kompetenzen werden gefördert. Die Grundschule bereitet auf die
Fortsetzung des Bildungsweges in der Orientierungsstufe vor.
Die Jahrgangsstufen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. Die Schuleingangsphase der Grundschule knüpft an die vorschulischen Erfahrungen der Kinder an und beachtet ihre Verschiedenartigkeit. Die Schülerinnen und Schüler können die Schuleingangsphase in einem Zeitraum von einem Schuljahr bis zu drei Schuljahren besuchen. In der Schuleingangsphase gibt es noch keine Noten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten differenzierte Informationen über die erbrachten Leistungen und erworbenen Kompetenzen sowie Rückmeldung zum Leistungsstand und der Planung des weiteren Lernweges. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine differenzierte schriftliche Einschätzung über den Leistungsstand in den Gegenstandsbereichen sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten ihres Kindes. Die Schülerinnen und Schüler steigen am Ende der Schuleingangsphase ohne Versetzung in die Jahrgangsstufe 3 auf. Ab der Jahrgangsstufe 3 erfolgt eine Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. Dann wird ein Notenzeugnis erteilt. Unterricht in einer Fremdsprache findet ab der Jahrgangsstufe 3 statt, in
der Regel in Englisch. 2. Regionale SchuleDie Regionale Schule umfasst die Klassen
5 bis 10. Sie bereitet die Schülerinnen und Schüler auf eine
Berufsausbildung vor. Gleichzeitig ermöglicht sie aber auch den Zugang
zu weiterführenden Bildungsgängen. Wahlpflichtunterricht ab der Klasse 7 dient der Förderung der besonderen Interessen, Neigungen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler. Gewählt werden kann zwischen der zweiten Fremdsprache und einem von der Schule angebotenen Kurs aus den Bereichen - Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik, Abschlüsse/ÜbergängeSchulabschluss nach der Klasse 9
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 9 wird die
Berufsreife erlangt. Schülerinnen und Schüler verlassen die Schule
mit diesem Abschluss, wenn sie in allen Unterrichtsfächern
mindestens ausreichende Leistungen erzielen. Mangelhafte
Leistungen dürfen in höchstens zwei Fächern vorliegen und müssen
ausgeglichen werden.
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in den Fächern auf der Anspruchsebene der Berufsreife
(B-Kurse) mindestens befriedigende Leistungen sowie in allen
anderen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielen.
Höchstens eine ausreichende Leistung in einem B-Kurs oder eine
mangelhafte Leistung in einem sonstigen Fach kann ausgeglichen
werden oder | |
in den Fächern auf der Anspruchsebene der Mittleren Reife (M-Kurse) sowie in allen anderen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielen. Höchstens eine mangelhafte Leistung in M-Kursen oder sonstigen Fächern kann ausgeglichen werden. |
Quelle: Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern (www.bildung-mv.de)